Kanzleien und Prozessfinanzierer
Was eine Kanzlei für Erbrecht, Vermögensrückführung oder Prozessfinanzierung vor der Konfliktprüfung wissen will, beantwortet aus öffentlichen Quellen. Nichts auf dieser Seite ist eine Klagebehauptung, und keine Zahl steht hier, die nicht eine Zeitung gedruckt hat.
Zuletzt aktualisiert: 19. Oktober 2026
Der Fall, datiert
Othmar John Hitz, Schweizer Bürger mit Heimatort Seewis im Prättigau, geboren am 20. April 1899 in Chur, baute in Venezuela ein Kaffee- und Immobiliengeschäft auf. Er starb am 4. Juli 1958.
Das Kreisamt Seewis veröffentlichte den Rechnungsruf zu seinem Nachlass im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29. und 30. Januar 1960. Der Eintrag lautet «Othmar John Hitz, geb. 20. April 1899 in Chur».
UPI meldete im August 1963, das Geld liege gesperrt bei einer Schweizer Bank.
Sein einziges Kind und Alleinerbin, Anna Maria Hitz, damals siebzehn, wurde in Washington, D.C. als vermisst gemeldet. Die Washington Post brachte es am Dienstag, 23. November 1965, auf der Titelseite. Die Washington Daily News und The Evening Star meldeten am 26. November 1965, sie sei in Caracas gefunden worden, verheiratet. Die Ausgaben des Evening Star sind in der Library of Congress digitalisiert (Chronicling America).
Im Januar 1966 meldete die Presse in Caracas Beschlagnahmen aus Schliessfächern bei zwei Banken und berichtete, Vermögenswerte seien 1948 auf Dritte übertragen worden. Das sind Pressemeldungen, keine Feststellungen; die damals ebenfalls gedruckte Gegenlesart wird mitgeführt. Die in diesen Meldungen genannten Namen gehen nach der Konfliktprüfung an die Kanzlei, nicht auf diese Seite.
Anna Maria Hitz starb am 4. Februar 2019 in Miami, Florida. Nach Angaben der Familie hat kein Familienmitglied je den Nachlass von 1958 erhalten.
Jede Zeile oben ist auf der Seite Fakten und in der Zeitleiste belegt. Der Nachlass wurde 1965 in Washington mit 10 Millionen Dollar beziffert, in Schweizer und europäischen Zeitungen mit 40 bis 150 Millionen Franken; die Familie legt sich auf keine Zahl fest.
Was die Konfliktprüfung braucht
| Punkt | Antwort |
|---|---|
| Anspruchstellerin | Elisabeth Hitz, Enkelin der Erbin, Hüterin des Archivs, eine Ansprechperson. Welche Person oder welcher Nachlass in welcher Rechtsordnung aktivlegitimiert ist und wer als Vertretung einzusetzen wäre, klärt die Kanzlei. Die Unterlagen der Familie zu beiden Fragen liegen im Register. |
| Gegenparteien | Die in den Meldungen aus Caracas von 1966 und in den eidgenössischen, kantonalen und gerichtlichen Akten genannten Personen und Institutionen. Die Namen für die Prüfung folgen schriftlich innerhalb eines Werktags. |
| Rechtsordnungen | Schweiz (Kanton Graubünden; eine Schweizer Bank). Venezuela (Caracas). USA (District of Columbia, 1965; Florida, 2019). |
| Zeitraum | 1948 bis 2019. Die Daten, die gegen die Familie sprechen, werden so offen mitgeführt wie die, die für sie sprechen. |
| Sprachen der Akten | Englisch, Spanisch, Deutsch, Französisch. Die Anspruchstellerin liest alle vier und arbeitet auch auf Italienisch. |
Was vorliegt, und wo
Zwölf Belege im Archiv, die datierten Fakten, die Zeitleiste und die Pressemappe.
Ein Register mit mehr als 500 Dokumenten, das zu jedem festhält, was es belegt und wo es liegt: 144 Familienoriginale von 1941 bis 2019, rund 200 Presseartikel von 1959 bis 1966 und die 2026 gelesenen eidgenössischen, kantonalen und gerichtlichen Akten. Zugang über ein für jede Kanzlei eingerichtetes sicheres Portal. Per E-Mail wird nichts versandt.
Aktenzeichen, Signaturen, der Inhalt des gesperrten Bestands, ein Testament und jede Zahl, die über das Gedruckte hinausgeht. Die Gegenseite liest diese Website auch.
Fristen
Verjährung, Verwirkung und die Regeln zu nachrichtenlosen Vermögen in jeder Rechtsordnung beurteilt die Kanzlei; die Daten oben sind die, die die Akten hergeben. Eine öffentliche Regel sei genannt: Nach den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung werden Vermögenswerte ohne Kundenkontakt seit 60 Jahren auf dormantaccounts.ch für ein Jahr publiziert und fallen danach an den Bund. Vermögenswerte mit letztem Kontakt Mitte der 1960er-Jahre erreichen diese Schwelle jetzt (Regeln).
Honorarmodelle, für die die Familie offen ist
Das reine Erfolgshonorar (pactum de quota litis) ist für Schweizer Anwältinnen und Anwälte verboten. Ein Grundhonorar mit Erfolgskomponente, das pactum de palmario, ist in den Grenzen zulässig, die das Bundesgericht in BGE 143 III 600 (13. Juni 2017) gezogen hat. Prozessfinanzierung durch Dritte ist zulässig.
Erfolgshonorare in Nachlassverfahren gibt es, und die Familie zieht sie in Betracht, wo eine Kanzlei sie anbietet.
Die Familie weiss, dass ein Finanzierer zuerst die Einschätzung der Kanzlei, einen bestimmbaren Vermögenswert oder eine verantwortliche Treuhandperson und ein Budget sehen will. Der Weg zu Finanzierern führt über die Kanzlei, nicht umgekehrt.
Was die Familie mitbringt
Das Archiv ist registriert, nicht nur verpackt. Jedes Dokument trägt eine Herkunftszeile, und die Register umfassen die 2026 gelesenen eidgenössischen, kantonalen und gerichtlichen Akten.
Eine Person antwortet, liest die spanischen, deutschen und französischen Originale selbst und steht für Befragungen und Einvernahmen auf Englisch, Spanisch, Deutsch, Französisch und Italienisch zur Verfügung.
Auf dieser Seite und gegenüber der Presse wird nichts zur Begründetheit gesagt. Buch und Serie werden von jedem Rechtsverfahren getrennt gehalten, und nichts, was hier erscheint, nennt eine Kanzlei ohne deren Einverständnis.
Senden Sie den Namen der Kanzlei und die Rechtsordnungen, in denen Sie tätig sind. Die Parteinamen für die Prüfung folgen innerhalb eines Werktags. Nach der Prüfung wird das Portal geöffnet.